FAQ zur Rettungssanitäterausbildung

Welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für die Ausbildung zum Rettungssanitäter?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind nach der bayerischen Rettungssanitäterverordnung geregelt.

Als Rettungssanitäter kann nur tätig werden, wer:

- das 18. Lebensjahr vollendet hat.

- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung dieser Tätigkeit ergibt.

- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung dieser Tätigkeit geeignet ist.

über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

- mindestens den Abschluss der Mittelschule oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat.

- die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen kann.

Zudem gilt, dass jeder Teilnehmer eine erfolgreiche Teilnahme in allen Bereichen der Ausbildung nachweisen muss, um als Rettungssanitäter tätig zu werden.

Wo und wann findet die Ausbildung statt?

Die Ausbildung findet an unserem Lehrinstitut in der Geisenhausenerstraße 11a in München statt.

Regulär findet der Unterricht an den Kurstagen von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass es hier zu Abweichungen kommen kann. Den genauen Ablauf können Sie dem Stundenplan entnehmen, welcher Ihnen vor Beginn der Lehrgangs zugesendet wird.

Bekomme ich Kursunterlagen gestellt?

Selbstverständlich. Sie erhalten zu Lehrgangsbeginn sowohl Schreibmaterialien, als auch alle Skripte in digitaler oder materieller Form ausgehändigt. Zudem ist in der Lehrgangsgebühr ein Lehrbuch enthalten.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist in vier Module unterteilt:

1. Rettungssanitätergrundlehrgang - Dauer: 160 Unterrichtseinheiten - dieser findet am Lehrinstitut statt.

2. Klinkpraktikum - Dauer: 160 Stunden in vier Abteilungen - die Klinik ist von Ihnen nach Verfügbarkeit frei wählbar

3. Rettungswachenpraktikum - Dauer: 160 Stunden - Die Organisation ist von Ihnen nach Verfügbarkeit frei wählbar

4. Abschlusswoche - Dauer: 40 Unterrichtseinheiten - in dieser Woche werden alle Lehrinhalte nochmals wiederholt um Sie perfekt auf die Prüfungen vorzubereiten. Die Abschlusswoche endet mit einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Prüfung

Was passiert, wenn ich während der Ausbildung krank werde?

Auf die Dauer der theoretischen Ausbildung können aufgrund Krankheit oder anderer wichtiger Gründe Fehlzeiten in einem maximalen Umfang von 10 Prozent angerechnet werden!

Wann muss ich meine Prüfungen absolviert haben?

Ab Beginn des Grundlehrgangs haben Sie insgesamt drei Jahre Zeit um alle Praktika sowie Ihre Abschlussprüfungen zu absolvieren.

Auf Antrag kann in begründeten Ausnahmefällen die Ausbildungsdauer auf insgesamt 3,5 Jahre verlängert werden.

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